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Ihre deutsche Bootsschule auf Mallorca - 16 Jahre Segelboot - Motorboot 

Funklizenzen SRC + UBI 

Bei uns lernen Sie alles, was Sie brauchen, um einen

amtlichen Funkschein zu erwerben. 

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem auf Sportbooten. 

 

Funkzeugnis SRC

Dauer: 2 Tage + Prüfungstermin

Mindestalter: 15 Jahre

International gültig

Theorie- & Praxisprüfung

Multiple-Choice

Kosten: 850 Euro

Prüfungsgebühren.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen die Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden

(multiple choice, 24 Fragen)

 

Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS

Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch

Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Aufnahme einer Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldung:

Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

 

 

Praxis

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen simuliert.

 

Pflichtaufgaben (4 davon müssen erfüllt werden): 

 

Editieren eines DSC Controllers

Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms

Aussenden einer Notmeldung

Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not

Beenden des Notverkehrs

Aufhebung eines Fehlalarms

Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung

Einleitung weiterer Maßnahmen

Sonstige Fähigkeiten: 

 

Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet

Speicherabfrage und Empfangsbestätigung

Abwicklung des Notverkehrs

Funkstille gebieten

Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort

Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung

Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes, Abgabe der Sicherheitsmeldung

Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle

Kanalwechsel

Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle

Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle

Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle

Einstellen des Controllers

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW – Funkanlagen in der Binnenschifffahrt.

 

Binnensprechfunkzeugnis UBI

Dauer: 2 Tage + Prüfungstermin

Mindestalter: 15 Jahre

International gültig

Theorie- & Praxisprüfung

Multiple-Choice

Kosten: 850 Euro

Prüfungsgebühren

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen die Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden (multiple choice, 22 Fragen aus 130 Fragen)

 

Funkstellen,Revierzentralen,Schleusen und Häfen

wesentliche Merkmale (Verkehrskreise 1-4)

Rangfolge und Arten des Funkverkehrs

Frequenzen und ihre Nutzung

Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)

Bestimmungen und Technik einer Funkanlage

 

Praxis

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr in deutscher Sprache anhand von Fallbeispielen an ATIS – Ultrakurzwellenfunkanlagen simuliert.

 

Pflichtaufgaben (4 davon müssen erfüllt werden): 

 

Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle

Grundeinstellung,Kanalauswahl,Sendeleistung und Rauschsperre/Squelch

Senden eines Notalarms und Bestätigung des Empfangs eines Notalarms

Aussenden einer Notmeldung

Weiterleitung eines Notalarms 

Beenden des Notverkehrs

Aufhebung eines Fehlalarms

Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung

Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung

Einleitung weiterer Maßnahmen

Sonstige Fähigkeiten: 

 

Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet

Abwicklung des Notverkehrs

Funkstille gebieten

Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort

Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung

Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle

Kanalwechsel

Abwicklung des Routinefunkverkehrs 

Senden eines Routineanrufes an eine Revierzentrale

Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Hafenbehörde

Inhabern der SRC oder LRC werden Teile der Prüfung erlassen

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